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Baubetrieb

Die so genannte Baubetriebsplanung hat gemäß der Grundregel „Fahren und Bauen“ die Aufgabe, die Aufrechterhaltung des Bahnbetriebs auf der einen Seite und den Neu- bzw. Umbau der verschiedenen Eisenbahninfrastrukturmaßnahmen auf der anderen Seite koordiniert umzusetzen.

Bahnsteigneubau in Weinheim

Bauen unter rollendem Rad

Bei Infrastrukturmaßnahmen der Deutschen Bahn AG wird in der Regel unter „rollendem Rad“ gebaut. Dieser Ausdruck bedeutet, dass der Personen- und Güterverkehr auch während der Bauarbeiten fortgeführt wird. Vollsperrungen werden nur dort geplant, wo es entweder aus baustrategischen Gründen zwingend erforderlich ist oder gesamthaft betrachtet nur geringe Auswirkungen auf den Eisenbahnverkehr zu erwarten sind. Durch das „Bauen unter rollendem Rad“ entstehen sehr viel weniger Beeinträchtigungen für Reisende im Personennahverkehr bzw. -fernverkehr und für den Güterverkehr als bei Vollsperrungen.

Wirtschaftsunternehmen können ihre Waren auf diese Weise weiterhin „just in time“ befördern, Fahrgäste mit dem ICE quer durch Deutschland reisen. Genauso können Schüler und Berufspendler mit dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) möglichst ohne Schienenersatzverkehr an ihr Ziel in der Region kommen.

Um dies zu gewährleisten, ist es allerdings häufig unvermeidbar, in den Nachtstunden zu bauen, da zu dieser Zeit weniger Betrieb herrscht. Temporär ist dies leider nicht selten mit Baulärm für die Anwohner verbunden – trotz aller Bemühungen lässt sich dies nicht immer vermeiden.

Planerischer Vorlauf

Umfangreiche Großprojekte, wie die Infrastrukturmaßnahmen für die S-Bahn Rhein-Neckar, erfordern aufgrund der Komplexität sowohl der Bauvorhaben als auch des Bahnbetriebes eine Vorlaufzeit von mehreren Jahren, um deren bauliche Umsetzung für alle Beteiligten verträglich einzuplanen. Nur durch diesen langen zeitlichen Vorlauf kann sichergestellt werden, den Betrieb im Gesamtgefüge so wenig wie möglich zu beeinflussen, die Baumaßnahmen im Fahrplan vorzusehen und somit „unplanmäßige“ Verspätungsminuten rechtzeitig zu minimieren bzw. zu optimieren. Darüber hinaus müssen Bautermine auch aufgrund gesetzlicher Regelungen in der „Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen“ (VOB) bereits im Juni des Vorjahres des geplanten Baus festgelegt sein.

Daraus folgt, dass bereits mehr als zwei Jahre vor Baubeginn deutschlandweit die geplanten Baumaßnahmen räumlich und zeitlich zentral erfasst werden. Darauf aufbauend wird ein überregional verzahntes Bauprogramm entwickelt, das mögliche Synergieeffekte und Abhängigkeiten mit anderen Stationen und Strecken berücksichtigt. Wird beispielsweise auf der „Main-Neckar-Bahn“ (Strecke Mannheim–Darmstadt) gebaut, fungiert die Riedbahn (Strecke Mannheim–Biblis) großräumig als Ausweichstrecke. Gleichzeitig stattfindende Bauarbeiten auf beiden Strecken sind daher ausgeschlossen.