Finanzierung
Die 1. und die 2. Ausbaustufe sind Bestandteil des Bundes-GVFG-Förderprogramms. Die Finanzierung erfolgt dabei im Wesentlichen anteilig durch den Bund, die beteiligten Bundesländer sowie durch die jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaften. Grundlage für die Förderung sind entsprechende Nutzen-Kosten-Untersuchungen, in denen für die 1. Ausbaustufe sowie für die Einzelstrecken der 2. Ausbaustufe jeweils ein hoher volkswirtschaftlicher Gesamtnutzen nachgewiesen werden konnte.
Das Bundes-GVFG-Vorhaben wird durch weitere eigenständige Einzelmaßnahmen ergänzt, welche aus Landesmitteln und mit kommunaler Komplementärfinanzierung umgesetzt werden. Hierzu zählen neben Maßnahmen im Umfeld wie beispielsweise P&R- und B&R-Anlagen insbesondere bei der 1. Ausbaustufe auch einzelne S-Bahn-Stationen.