Europäisches Recht
Die nationalen Eisenbahnsysteme in der EU weisen viele, teilweise stark voneinander abweichende technische Standards auf. Dazu gehören beispielsweise unterschiedliche Spurweiten oder Stromsysteme. Eine europäische Angleichung der nationalen Verkehrssysteme soll ermöglichen, dass Schienenfahrzeuge grenzüberschreitend weitgehend durchgängig auf den Schienennetzen der verschiedenen Länder verkehren können.
Um dieses Ziel zu erreichen, wurden die technischen Normen in der EU bei Neu- und umfangreichen Umbauten von Eisenbahnstrecken vereinheitlicht. Diese so genannten „Technischen Spezifikationen für Interoperabilität im Transeuropäischen Bahnsystem“ (TSI) wurden für die betreffenden strukturellen Teilsysteme Infrastruktur, Energie, Signaltechnik, Fahrzeuge und Betrieb entwickelt. Sie sind seit dem Jahr 2008 als europäische Vorschriften zwingend einzuhalten. In Deutschland wurden diese in Form der „Transeuropäische-Eisenbahn-Interoperabilitätsverordnung“ (TEIV) in nationales Recht umgesetzt.
Inzwischen wurde das Regelwerk überarbeitet. Seit dem 01.01.2015 ist die „TSI 2015“ in Kraft. Für die Mehrzahl der Stationen im Projekt S-Bahn Rhein-Neckar können jedoch voraussichtlich noch die alten Vorgaben von 2008 angewendet werden, da sich die meisten Stationsvorhaben bereits in einem fortgeschrittenem Entwicklungsstadium befinden bzw. Gegenstand eines laufenden Vertrags zur Realisierung der Maßnahmen sind.
Im Projekt S-Bahn Rhein-Neckar hat insbesondere die TSI PRM (Person with reduced mobility = Personen mit eingeschränkter Mobilität) als übernationales Regelwerk zur Herstellung von Barrierefreiheit im transeuropäischen Eisenbahnverkehr einen hohen Stellenwert. Sie formuliert spezifische Anforderungen an Barrierefreiheit an Bahnhöfen und Haltepunkten.